Aus unserer Stiftungssatzung
1976 fassten die damaligen Gesellschafter der Wohnbau aus ihrer christlichen Grundüberzeugung heraus den Entschluss, das treuhänderisch gehaltene Unternehmensvermögen für alle Zeiten und unabhängig von späteren Erben dauerhaft in den Dienst am Menschen zu stellen.
So heißt es in der Satzung: „Die Stifter hatten sich zum Ziel gesetzt, das Eigentum an der Wohnbau GmbH im Grundstockvermögen der Stiftung ein für alle Male gemeinnützig festzulegen, um so das Unternehmen auf Dauer in seinem Bestand zu sichern und seine Erträge unmittelbar gemeinnützigen Zwecken zuzuführen. Sie brachten alle Anteile an der Wohnbau GmbH in die Stiftung ein.“ Ein Kuratorium entscheidet über die Mittelvergabe und kontrolliert die Verwaltung der Stiftung Wohnhilfe.
Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Zwecke der Stiftung sind die Förderung der Jugend- und Altenhilfe sowie die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen (§§ 52 Abs. 2 Nr. 4, 53 AO). Die Stiftungszwecke werden insbesondere verwirklicht durch die Bereitstellung und die Unterhaltung von Wohnungen, Heimen, Unterkünften, Einrichtungen oder ähnliche Anlagen sowie der dazugehörigen Ausstattungen und die finanzielle Unterstützung für notwendige stationäre oder ambulante Behandlungen und Maßnahmen.
Klaus-Michael Vogel (Vorsitzender)
Kaufmann
Prof. Dr. Norbert Herzig (stellvertretender Vorsitzender)
Universitätsprofessor (emeritiert)
Dr. Patrick Adenauer
Geschäftsführender Gesellschafter der Bauwens GmbH & Co. KG
Dr. Robert Bachert
Finanzvorstand Diakonisches Werk Württemberg
Dietmar Bock
Dipl.-Betriebswirt (FH)
Unternehmensberater der Wohnungswirtschaft