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TU´ GUTES UND REDE DARÜBER

TUE GUTES UND
REDE DARÜBER

Aus unserer Stiftungssatzung

1976 fassten die damaligen Gesellschafter der Wohnbau aus ihrer christlichen Grundüberzeugung heraus den Entschluss, das treuhänderisch gehaltene Unternehmensvermögen für alle Zeiten und unabhängig von späteren Erben dauerhaft in den Dienst am Menschen zu stellen.

So heißt es in der Satzung: „Die Stifter hatten sich zum Ziel gesetzt, das Eigentum an der Wohnbau GmbH im Grundstockvermögen der Stiftung ein für alle Male gemeinnützig festzulegen, um so das Unternehmen auf Dauer in seinem Bestand zu sichern und seine Erträge unmittelbar gemeinnützigen Zwecken zuzuführen. Sie brachten alle Anteile an der Wohnbau GmbH in die Stiftung ein.“ Ein Kuratorium entscheidet über die Mittelvergabe und kontrolliert die Verwaltung der Stiftung Wohnhilfe.

Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Zwecke der Stiftung sind die Förderung der Jugend- und Altenhilfe sowie die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen (§§ 52 Abs. 2 Nr. 4, 53 AO). Die Stiftungszwecke werden insbesondere verwirklicht durch die Bereitstellung und die Unterhaltung von Wohnungen, Heimen, Unterkünften, Einrichtungen oder ähnliche Anlagen sowie der dazugehörigen Ausstattungen und die finanzielle Unterstützung für notwendige stationäre oder ambulante Behandlungen und Maßnahmen.

0 ,1 Mio. €

Kuratorium der Stiftung Wohnhilfe

Klaus-Michael Vogel (Vorsitzender)
Kaufmann

Prof. Dr. Norbert Herzig (stellvertretender Vorsitzender)
Universitätsprofessor (emeritiert)

Dr. Patrick Adenauer
Geschäftsführender Gesellschafter der Bauwens GmbH & Co. KG

Dr. Robert Bachert
Finanzvorstand Diakonisches Werk Württemberg

Dietmar Bock
Dipl.-Betriebswirt (FH)
Unternehmensberater der Wohnungswirtschaft

 

Die Stiftung Wohnhilfe hat im Jahr 2022 insgesamt 120 Projekte mit einem Volumen von über 9,1 Mio. Euro gefördert.

AUSGEWÄHLTE PROJEKTE 2022